ACHTUNG !! Kein Gehölzschnitt von März bis September!

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Wir weisen alle Gartenpächter*innen nachdrücklich auf dieses Verbot hin!

 

Zum Schutz der heimischen Tierwelt und der natürlichen Lebensräume von Wildtieren ist das radikale Schneiden von Hecken, Gebüschen und anderem Gehölz vom 01. März bis zum 30. September jeden Jahres verboten!

 

Schonende Form- und Pflegeschnitte sind jedoch erlaubt.

Verstöße gegen das Verbot des Bundesnaturschutzgesetzes können als Ordnungswidrigkeit von der Unteren Naturschutzbehörde mit Bußgeldern geahndet werden!

 

Der Vorstand